40.000 Menschen jährlich werden Opfer von Behandlungsfehlern. Sie haben Anspruch auf Schmerzensgeld!

Operationsfehler, Behandlungsfehler, Geburtsschaden:

Die Zahlen belegen eine erschreckende Realität – jedes Jahr kommen tausende Menschen durch medizinische Behandlungsfehler und Ärztepfusch dauerhaft zu Schaden. Bisher bewegten sich die in Deutschland gezahlten Entschädigungen für ärztliche Kunstfehler auf einem niedrigen Niveau, das in den meisten Fällen in keinem Verhältnis zum individuellen erlittenen Leid der Betroffenen steht. 

Dies ändert sich: Rechtsanwältin Dr. Michaela Bürgle kämpft unter Zuhilfenahme der Expertise fachärztlicher Berater in jedem Einzelfall dafür, dass ärztliche Behandlungsfehler durch angemessene Schmerzensgelder und Entschädigungen ausgeglichen werden und es nicht nur bei einer symbolischen Wiedergutmachung bleibt.