Die Patientenanwältin Dr. Michaela Bürgle berät sich in jedem Fall mit Experten der medizinischen Fachrichtung.

Im Arzthaftungsrecht ist es unerlässlich, vor der juristischen Betrachtung und Bewertung den Fall des Geschädigten medizinisch zu analysieren: was, wann und warum vorgefallen ist, mit welcher Auswirkung. Rechtsanwältin Dr. Michaela Bürgle 

arbeitet mit anerkannten unabhängigen Medizinern und Gutachtern aller Fachrichtungen zusammen, um mögliche Behandlungs- oder Kunstfehler medizinisch fundiert rekonstruieren und anschließend juristisch verfolgen zu können.